Art. 29
Deine Bildung soll Dir helfen, alle Deine Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Sie soll Dich außerdem darauf vorbereiten, in Frieden zu leben, die Umwelt zu schützen und andere Menschen und ihre Rechte zu respektieren, auch wenn sie anderen Kulturen oder Religionen angehören. Dafür sollst Du auch die Menschen- und Kinderrechte kennenlernen und achten.
Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Vor 34 Jahren, am 20. November 1989, wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Und obwohl diese die Staaten dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Erwachsenen die Kinderrechte kennen, haben die meisten nur eine vage Vorstellung von ihnen.
Gerade für die kirchlichen Kinder- und Jugendchöre haben sie jedoch eine große Bedeutung – stellen die Chöre doch ein wichtiges Angebot zur Ausübung der Kinderrechte dar, etwa die Rechte auf Bildung, Mitbestimmung, auf Freizeit und künstlerische Betätigung. Welche Rechte jedoch noch lang nicht in allen Chören oder erst seit Kurzem umgesetzt werden, finden Sie beim Lesen der 41 Rechte heraus.
Und vielleicht möchten Sie ja auch Ihren Sängerinnen und Sängern davon erzählen? Unicef Deutschland hat für diese Möglichkeit eine kinder- und jugendfreundliche Version der Kinderrechtscharta erstellt und illustriert.
Art. 31
Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, Dich zu erholen und Dich künstlerisch zu betätigen.
Unter #TurnTheWorldBlue und dem Aufruf zum Farbebekennen macht Unicef international auf die Kinderrechte aufmerksam.